1. Die Höchtbelegungsstärke des Campingplatzes beträgt 1350 Personen.
  2. Die gebühren für die Übernachtungen ergeben sich aus der als Bestandteil dieser Campingplatzordnung beigefügten Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und Kopie des Personalausweises ihrer Eltern Campen.
  4. Jeder Benutzer des Campingplatzes hat bei seiner Ankunft sofort den Platzwart aufzusuchen und unter Vorlage des Personalausweises, des Reisepasses oder Passersatzes seine Anmeldung vorzunehmen. Hierbei sind gleichzeitig die Benutzungsgebühren und eine Kaution zu entrichten.
  5. Die einzelnen Stellplätze werden durch den Platzwart angewiesen; die Benutzung eines anderen Platzes oder ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht erstattet.
  6. Der Campingplatz ist von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr für jeden Autoverkehr gesperrt.
  7. Das Grillen mit Holzkohle ist erlaubt.
  8. Offene Feuer sind nicht gestattet.
  9. Ruhestörender Lärm ist zu unterlassen, und hat insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr hat Ruhe zu herrschen. Das Spielen von Radios und Instrumenten ist während dieser Zeit nicht erlaubt, während der übrigen Zeit nur so laut, dass andere nicht gestört werden.
  10. Der Campingplatz ist von dem Benutzer während des Aufenthaltes sowie vor seinem Weggang vollständig in Ordnung zu bringen. Für die Abfalle stehen Glas-, Papier-, Kunststoff- und Restmüllcontainer am Haupteingang bereit. Jeder wird aufgefordert den Müll zu trennen. Bei Nichteinhaltung wird eine zusätzliche Müllgebühr von uns erhoben.
  11. Irgendwelche Haftpflicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Campingplatznutzer, für Unfälle oder Verletzungen, wird nicht übernommen.
  12. Den Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters ist unbedingt Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die Campingplatzordnung oder gegen die gegebenen Anweisungen haben sofortige Platzverweisung zur Folge.
  13. Der Hausierhandel ist auf dem Campingplatz verboten. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist nicht gestattet. Das Befahren des Campingplatzes mit Motorrädern, Mopeds und Mofas ist nicht gestattet.
  14. Landfahrer und Wandergewerbereisende haben auf dem Campingplatz keinen Zutritt.
  15. Für die Einhaltung der Campingplatzordnung ist eine Kaution in Hohe von l0Euro pro Person als Sicherheit zu hinterlegen. Bei Nichteinhaltung der Campingplatzordnung erfolgt Platzverweis ohne Erstattung der Gebühr und Kaution.